Schiffsbeteiligungen

» Marktreport
» Schiffsfonds
» Schiffstypen
» Lebenslauf eines Schiffes
» Lexikon Schiffe
    » A - H
    » I - O
    » P - Z
» Die größten Häfen
» Charterer

ERBEN & VERSCHENKEN

» Übertragung von Betriebsvermögen
» Handelsregister-Eintragung

OFFENE FONDS

» Morningstarfonds
» Standard & Poor´s

Handelsregister-Eintragung

Betriebsvermögen - und somit auch Schiffsbeteiligungen - wird im Erb- bzw. Schenkungsfall steuerlich besonders begünstigt. Niedrige Wertansätze, Freibeträge, Wertabschläge und nicht zuletzt ein günstiger Tarif führen dazu, dass in der Regel sehr hohe Vermögenswerte erbschaft- und schenkungsteuerlich deutlich geringer belastet auf die nächste Generation bzw. den Beschenkten übergehen können.

Dieses gilt, so ein abgestimmter Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005, nicht mehr für Beteiligungen mit gewerblichen Einkünften (z.B. Schiffe), an denen sich der Anleger ab 01. Juli 2005 treuhänderisch (mittelbar) über eine Treuhandkommanditistin beteiligt. Hier soll künftig die Steuerlast auf der Grundlage des bei Veräußerung zu erzielenden Wertes (sog. gemeiner Wert) ermittelt werden. Für vor dem 01. Juli 2005 begründete Treuhandverhältnisse ist dies erst auf Schenkungen und Erbfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2006 entsteht.

Aufgrund dieser Ungleichbehandlung ist es unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten anzuraten, eine evtl. treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung durch Eintragung in das Handelsregister rechtzeitig in eine unmittelbare zu wandeln.

Weitere Informationen zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekten einer Schiffsbeteiligung entnehmen Sie bitte der aktuellen Themenbroschüre von Hansa-Treuhand, welche als Download zur Verfügung steht.