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OFFENE FONDS
Übertragung von Betriebsvermögen
Warum überhaupt Vermögen übertragen?
In Erbschaftsfällen sowie bei Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von Betriebsvermögen handelt es sich um so genannte "begünstigte Erwerbe".
Vorteile
- Betriebsvermögen wird mit den günstigen Steuerbilanzen bewertet
- Gewährungen eines Freibetrages in Höhe von EUR 225.000
- 35%-iger Bewertungsabschlag
- Begünstigter Steuersatz auch bei Übertragungen an weitläufige Verwandte und Freunde
Hinweis: Wahrung der Gewinnerzielungsabsicht des Gesellschafters gem. § 15 EStG!