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Übertragung von Betriebsvermögen

Warum überhaupt Vermögen übertragen?


In Erbschaftsfällen sowie bei Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von Betriebsvermögen handelt es sich um so genannte "begünstigte Erwerbe".

Vorteile

  • Betriebsvermögen wird mit den günstigen Steuerbilanzen bewertet
  • Gewährungen eines Freibetrages in Höhe von EUR 225.000
  • 35%-iger Bewertungsabschlag
  • Begünstigter Steuersatz auch bei Übertragungen an weitläufige Verwandte und Freunde


Hinweis: Wahrung der Gewinnerzielungsabsicht des Gesellschafters gem. § 15 EStG!